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Kanton Basel-Landschaft senkt Unternehmenssteuern
25.11.2019
Die Unternehmenssteuern im Kanton Basel-Landschaft sinken von heute maximal 20,7 Prozent bis 2025 auf 13,45 Prozent. Das sieht die Steuervorlage 17 vor, die am Sonntag angenommen worden ist.
Wirtschaftsstandort Baselland (Bild: Schärli Hölstein)
Die Unternehmenssteuern im Kanton Baselland sinken markant. Die Steuervorlage 17 sieht vor, dass die Gewinnsteuer in fünf Schritten von heute maximal 20,7 Prozent auf 13,45 Prozent bis 2025 gesenkt wird. Die Kapitalsteuer wird für alle Unternehmen von heute maximal 3,8 Promille auf 1,6 Promille halbiert. Zudem führt der Kanton eine Patentbox für Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ein; diese sollen zu 90 Prozent entlastet werden. Zudem wird für Forschung und Entwicklung ein zusätzlicher Abzug von 20 Prozent ermöglicht. Gleichzeitig werden der Steuerabzug für die Betreuung von Kindern durch Dritte auf 10’000 Franken erhöht und die kantonalen Mittel für die individuelle Prämienverbilligung um 17,4 Millionen Franken angehoben.
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am Sonntag der Steuervorlage mit 63,2 Prozent deutlich zugestimmt. Im Bezirk Arlesheim nahe Basel erreichte die Zustimmung sogar 66,3 Prozent. Damit setzt der Kanton das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung um, dem das Schweizervolk im Mai zugestimmt hat. Damit werden die bisherigen Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften abgeschafft. Privilegierte Unternehmen haben bisher in Baselland zwischen 10 und 11 Prozent Gewinnsteuer gezahlt.
Die Handelskammer beider Basel (HKBB) begrüsst das Abstimmungsergebnis. „Die Baselbieter Stimmbevölkerung hat erkannt, dass die Steuervorlage das Baselbiet stärkt“, wird HKBB-Direktor Martin Dätwyler in einer Mitteilung zitiert. Die breite Unterstützung von Parteien, Verbänden bis hin zu den Gemeinden zeige, dass eine mehrheitsfähige Vorlage ausgehandelt worden sei.