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Kantone in der Basel Area beschliessen Hilfsmassnahmen
25.03.2020
Basel/Liestal/Delémont - Wegen der Coronavirus-Krise haben die drei Trägerkantone von BaselArea.swiss ergänzend zu den Massnahmen des Bundes Soforthilfen beschlossen. Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Jura unterstützen Unternehmen und andere Betroffene massiv. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie im Wirtschaftsraum Basel Area abgefedert werden.

Die Kantone der Wirtschaftsregion Basel Area haben im Zuge der Coronavirus-Krise umfangreiche Soforthilfeprogramme beschlossen. Sie sollen die Massnahmen des Bundes ergänzen und Notsituationen abfedern. Bereits am 11. März hatte der Kanton Basel-Stadt eine Aufstockung des Krisenfonds um 5 Millionen Franken, längere Zahlungsfristen für staatliche Leistungen und die Übernahme von Bürgschaften für Überbrückungskredite beschlossen. Laut einer Medienmitteilung vom 24. März hat der Regierungsrat die kantonalen Hilfsmassnahmen konkretisiert.
So wird Mietern von Geschäften in kantonseigenen Liegenschaften der Mietzins für zunächst fünf Wochen erlassen. Kitas erhalten ausfallende Elternbeiträge. Zahlungen an Empfänger von Staatsbeiträgen laufen weiter, auch wenn sie ihre Leistungen nicht in vollem Umfang erbringen können. Parkgebühren werden gesenkt oder erlassen, um dem Personal im Gesundheitswesen das Pendeln mit dem eigenen Auto zu erleichtern. Allmendgebühren für Boulevardrestaurants, Reklameanlagen, Warenauslagen, Reklamereiter und Marktstände werden vorläufig nicht erhoben. Bei kantonalen Verwaltungsverfahren sowie bei Initiativ- und Referendumsbegehren wurde ein Fristenstillstand vereinbart. Behörden, deren Dienstleistungen nur physisch erbracht werden können, bleiben geöffnet.
Ebenfalls am 24. März hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sein Massnahmenpaket in Höhe von 100 Millionen Franken konkretisiert. Laut einer Medienmitteilung erhalten Unternehmen in Kurzarbeit und Selbständige eine nicht rückzahlbare Soforthilfe für laufende Kosten von 7500 Franken. Zusätzlich werden pro angestellter Person je 250 Franken gezahlt. Maximal werden je Unternehmen 10’000 Franken bereitgestellt. Zudem hält sich der Kanton bereit, Überbrückungskredite von Banken an Baselbieter Unternehmungen abzusichern. Die zu garantierenden Kredite von bis zu 50’000 Franken werden mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren zu 0 Prozent Zins gewährt. Zudem werden Lehrbetriebe in Kurzarbeit mit einem Pauschalbetrag von 450 Franken pro Lernendem unterstützt. Darüber hinaus verzichtet der Kanton auf Verzugszinsen für Steuern.
Der Kanton Jura hat laut einer Medienmitteilung kantonale Massnahmen in Höhe von 9 Millionen Franken beschlossen. Steuerliche Vorauszahlungen für 2020 können angepasst werden. Verzugszinsen sind bis Ende August ausgesetzt. Betriebe, die im Herbst trotz der schwierigen Situation einen Lehrling einstellen, erhalten eine einmalige Finanzhilfe. Sozialhilfeempfänger bekommen für drei Monate eine Pauschale für ihre Ausgaben. Das kantonale Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose wird aufrechterhalten. Ausserdem unterstützt der Kanton Startups finanziell und bei der Antragsstellung von Bundeshilfen.
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