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Wichtige Änderungen beim Anmeldeverfahren für Kurzarbeit

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Wichtige Änderungen beim Anmeldeverfahren für Kurzarbeit

29.07.2020

Beim Anmeldeverfahren für Kurzarbeit treten am 1. September 2020 wichtige Änderungen in Kraft. Dies teilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt mit.

 

Das Auftreten des Coronavirus bzw. die Massnahmen zur Verhinderung von dessen Ausbreitung lösen Lieferengpässe und Nachfragerückgänge aus, die zu Arbeitsausfällen führen können. Unternehmen können Kurzarbeit voranmelden, wenn sie zwischen ihren Arbeitsausfällen und dem Auftreten des Coronavirus einen adäquaten Kausalzusammenhang belegen und die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Wie das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt mitteilt, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) angeordnet, dass alle Kurzarbeit-Bewilligungen, die eine Dauer von mehr als 3 Monaten aufweisen, am 31. August 2020 enden. Dies deshalb, weil die COVID-19-Verordnung des Bundesrates an diesem Datum endet und Kurzarbeit danach weitgehend dem normalgesetzlichen Verfahren folgt.

Das heisst: Hat Ihre Bewilligung am 31. August 2020 eine Gesamtdauer von mehr als drei Monaten erreicht, so endet Ihr Anspruch, Kurzarbeit abzurechnen, an diesem Datum – auch wenn Ihre Bewilligung (Verfügung) ein späteres Enddatum aufweist.

Falls Ihr Betrieb im September 2020 eine neue Bewilligung für Kurzarbeit benötigt, müssen Sie spätestens am 22. August 2020 (10-tägige Voranmeldefrist) eine neue Voranmeldung bei der Kantonalen Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung einreichen. Dazu sind die regulären Formulare – und nicht die COVID-Voranmeldung – zu verwenden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des SECO. Das SECO ist daran, die Voranmeldung von Kurzarbeit per 19. August 2020 online unter www.arbeit.swiss zu ermöglichen. Bitte machen Sie wenn möglich davon Gebrauch. Selbstverständlich können Sie die Voranmeldung von Kurzarbeit auch mit der Post aufgeben (Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung, Hochstrasse 37, 4002 Basel) oder mit E-Mail an kast.awa@bs.ch senden.

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