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Arbeiten in der Schweiz

Roch towers near the Rhine in Basel, Switzerland C_Jean Jacques Schaffner AR

Arbeiten in der Schweiz. 

Für viele ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt die Schweiz als idealer Arbeitsort. Die Löhne sind attraktiv, die Arbeitsgesetze fair und die Arbeitslosenquote ist tief. Auch für Unternehmen ist der Schweizer Arbeitsmarkt sehr interessant: Mit dem zweithöchsten BIP pro Kopf gilt die Schweiz als eines der produktivsten Länder der Welt. 

Hier erfahren Sie, wie es ist, in der Schweiz zu arbeiten, welche Arbeitsbewilligungen ausländische Arbeitende benötigen und wie man in der Schweiz einen Job findet. 

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite wurden am 10.10.2022 aktualisiert. Auf der Website der Schweizer Regierung zum Thema Arbeiten in der Schweiz finden Sie stets die aktuellsten Informationen. 

 

Wie es ist, in der Schweiz zu arbeiten. 

1. Liberale Arbeitsgesetze. 

Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende können jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden — ein spezieller Grund ist nicht nötig. Allerdings darf die Kündigung nicht missbräuchlich erfolgen. Diese Flexibilität erlaubt es den Unternehmen, ihre Arbeitskräfte nach Bedarf anzupassen und verschafft den Angestellten gleichzeitig mehr Freiheit. 

2. Grossartige Arbeitskultur. 

Schweizerinnen und Schweizer arbeiten hart und sind stolz darauf. Die Beziehung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden ist in der Regel gut und es gibt so gut wie keine Streiks. 

3. Hohe Konkurrenzfähigkeit. 

Der Global Talent Competitiveness Index (GTCI) misst die Fähigkeit von Ländern, Fachkräfte auszubilden, anzuziehen und zu behalten. Die Schweiz steht erneut auf Platz 1. Diese Spitzenposition macht sie zur ersten Wahl vieler Unternehmen, die nach Europa expandieren wollen. In der Basel Area ist insbesondere der Talentpool im Life Sciences-Bereich hervorzuheben. 

4. Hohe Produktivität. 

Die Schweiz weist eine bemerkenswerte Produktivität auf. Schweizer Arbeitskräfte schaffen einen ökonomischen Mehrwert von $69.26 pro Arbeitsstunde. Das BIP pro Kopf ist das zweithöchste der Welt und trotz der kleinen Grösse belegt die Schweiz den zwanzigsten Platz des weltweiten BIP-Vergleichs. Die Life Sciences-Industrie der Basel Area verfügt über eine der produktivsten Belegschaften weltweit(BAK p. 38).

5. Zweithöchste Kaufkraft. 

Die Schweiz steht an der Spitze der 20 Ländern mit den höchsten Löhnen. Trotz der vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten haben Personen in der Schweiz die zweithöchste Kaufkraft in Europa. 

 

Leben in der Schweiz. 

Schweizer Städte belegen regelmässig Spitzenplätze in Vergleichen der Lebensqualität. Sowohl der Quality of Life Index von Numbeo und von Blacktower FM als auch der Where-to-be-born-Index des Economist setzen die Schweiz auf Platz 1. Die Schweiz ist gut organisiert, hat ein stabiles politisches System und ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem. 

Wir haben mehrere Standorte in Europa sorgfältig geprüft und aus mehreren Gründen die Basel Area gewählt: Ausschlaggebend war die Konzentration von grossen und kleinen Life-Science-Unternehmen in der Region, die einen der besten Cluster in Europa, wenn nicht sogar weltweit, bilden. Dazu kommt die hohe Anzahl an führenden Universitäten und Forschungseinrichtungen in der Region, dank denen wir Zugang zu einem umfangreichen Talentpool an leitenden sowie an Nachwuchsforschenden haben.

Rainer HenningPhD, Chief Science Officer, WORG Pharmaceutical

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Drei zentrale Fragen zum Arbeiten in der Schweiz. 

working in switzerland

Können ausländische Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten? 

Mit der richtigen Genehmigung können ausländische Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten. Welche Genehmigung Sie benötigen, hängt von Ihrer Nationalität und Beschäftigung ab. Bürgerinnen und Bürger aus EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz frei arbeiten. Sie müssen nur eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern ihre Beschäftigung länger als 90 Tage dauert. Diese wird in der Regel problemlos erteilt. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger müssen in jedem Fall eine Arbeitsgenehmigung beantragen. 

working in switzerland

Finden ausländische Arbeitskräfte in der Schweiz leicht Arbeit? 

Fast die Hälfte aller Führungspositionen wird von ausländischen Fachkräften besetzt. Das Gesetz sieht vor, dass Staatsangehörige aus EU-/EFTA-Mitgliedsstaaten gleichberechtigt mit Schweizer Staatsangehörigen auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren. In einigen Branchen, z. B. den Life Sciences, sind internationale Arbeitskräfte üblich. Angehörige aus Drittstaaten haben es aufgrund von Kontingenten schwerer. Dennoch haben auch sie bei ausreichender Qualifikation gute Chancen, Arbeit in der Schweiz zu finden. 

working in switzerland

Macht es Sinn, in der Schweiz zu arbeiten? 

Die Schweiz ist unter Arbeitnehmenden bekannt für faire Arbeitsgesetze, gute Löhne und hoch spezialisierte Fachkräfte. Den Beruf mit der Familie und Freizeit vereinbaren zu können, ist für Schweizer Bürger sehr wichtig, weshalb die Lebensqualität in der Schweiz als eine der höchsten weltweit gilt. Falls Sie in der Wissenschaft oder in kaufmännischen Funktionen arbeiten wollen, empfehlen wir, die Jobangebote in der Basel Area zu prüfen. 

Welche Arbeitsbewilligung Sie zum Arbeiten in der Schweiz benötigen. 

Für EU/EFTA-Staatsangehörige. 

Dank dem bilateralen Freizügigkeitsabkommen (FZA) können EU/EFTA-Staatsangehörige ohne grosse Hürden in der Schweiz wohnen und arbeiten. 

Bei Anstellungen von weniger als 90 Tagen im Jahr müssen Sie keine Arbeitsbewilligung beantragen. Ihr Arbeitgeber muss Sie aber mindestens einen Tag vor Arbeitsbeginn anmelden. 

Wenn Sie länger als 90 Tage im Jahr in der Schweiz arbeiten, müssen Sie sich für eine Aufenthaltsbewilligung anmelden. Dazu brauchen Sie nur: 

  • Eine gültige ID oder einen Pass. 
  • Eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers. 

Die Aufenthaltsbewilligung ist gültig, solange Sie angestellt sind. Sie gilt auch dann, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln. 

Die gleichen Regeln gelten für selbstständig erwerbende Personen. Diese müssen aber zusätzlich beweisen, dass sie mit ihrer Beschäftigung sich selbst und ihre Familie versorgen können. 

Wenn Sie vor Ort Arbeit suchen wollen, können Sie das innerhalb von 6 Monaten tun. In den ersten drei Monaten brauchen Sie keine Bewilligung. Danach müssen Sie eine kurzfristige Aufenthaltsbewilligung beantragen. Diese ist für 3 Monate pro Jahr gültig, solange Sie finanziell abgesichert sind. 

Für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige. 

Der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ist für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige begrenzt. Nur einer jährlich limitierten Anzahl von hochqualifizierten Fachkräften werden Arbeitsbewilligungen erteilt.  

Um eine Bewilligung zu erhalten, muss Ihr Arbeitgeber das ökonomische Interesse Ihrer Anstellung beweisen und gleichzeitig rechtfertigen, wieso die Position nicht durch eine Person mit Schweizer oder EU/EFTA-Staatsangehörigkeit besetzt werden kann. 

Ihr Arbeitgeber muss dafür eine Reihe von Dokumenten bei der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörde einreichen: 

  • Antragsformular (zu finden auf den Webseiten der Kantone) 
  • Kopie Ihres Passes 
  • Nachweis, dass das Unternehmen versucht hat, die Stelle mit einheimischen Arbeitskräften zu besetzen 
  • Ihr Lebenslauf und Qualifikationsnachweise 
  • Begründung, warum die Stelle besetzt werden muss 

Die vollständige Liste aller erforderlichen Dokumente finden Sie hier: Gesuchsunterlagen für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige. 

Vielleicht müssen Sie für die Einreise in die Schweiz zudem ein Visa beantragen.

Für britische Staatsangehörige. 

Seit dem Brexit 2021 unterliegen britische Staatsangehörige denselben Regeln wie andere Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige. Falls Sie bereits vor 2021 eine Aufenthaltsbewilligung hatten, profitieren Sie von besonderen Bestimmungen im Rahmen des Abkommens über erworbene Rechte zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM). 

Vergessen Sie nicht, eine Krankenversicherung abzuschliessen. 

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist obligatorisch für alle Personen, die in der Schweiz leben. Dieser muss spätestens 3 Monate nach der Ankunft in der Schweiz erfolgen.  

Falls Sie weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung bei Ihrer Krankenkasse abschliessen. Wenn Sie mehr als 8 Stunden die Woche arbeiten, sind Sie automatisch über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. 

Wie man in der Schweiz einen Job findet. 

Tipp #1: Machen Sie von Ihrem Netzwerk Gebrauch. 

Besonders bei höheren Positionen ist es wichtig, die richtigen Leute zu kennen. Starten Sie die Jobsuche bei Ihren Kontakten. Fragen Sie nach offenen Stellen oder bitten Sie Ihre Kontakte darum, Sie anderen Personen vorzustellen. 

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Online-Präsenz pflegen. Halten Sie Ihr LinkedIn-Profil à jour und interagieren Sie regelmässig mit aktiven Communities in Ihrer Branche.  

Wir veröffentlichen beispielsweise auf unserem LinkedIn-Profil Informationen über die Region, ihre Unternehmen und weisen auf offene Stellen bei uns hin. 

 

Tipp #2: Nehmen Sie an Events teil. 

Wenn Ihnen die richtigen Kontakte fehlen, knüpfen Sie diese am besten an branchenspezifischen Events. Die Handelskammern der einzelnen Kantone organisieren häufig Networking-Veranstaltungen für Berufstätige. Auch wir veranstalten zahlreiche Events, bei denen Sie Teil einer tollen Business Community werden können. 

Bleiben Sie über unsere Events auf dem Laufenden.

Tipp #3: Durchsuchen Sie Job-Portale. 

Nach eigenen Kontakten sind Job-Portale die nächstbeste Lösung. Fast jedes Unternehmen inseriert offene Stellen auf einer oder mehreren der folgenden Websites: 

Tipp #4: Bewerben Sie sich richtig. 

Die meisten Stellenanzeigen beschreiben, wie Sie sich bewerben sollten. Wenn nicht, schicken Sie einen Lebenslauf, ein Bewerbungsschreiben und Ihre Ausbildungsnachweise ein. Der Lebenslauf sollte nicht länger als zwei Seiten sein und das Bewerbungsschreiben sollte auf eine Seite passen. Schreiben Sie alles in der Sprache, in der die Stellenausschreibung verfasst ist. 

Tipp #5: Starten Sie in Ihrem Heimatland. 

Die Schweiz ist das Zuhause mancher internationaler Unternehmen. Es ist durchaus möglich, bei einem dieser Unternehmen in Ihrem Heimatland zu beginnen und sich später in die Schweiz versetzen zu lassen.

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Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in der Schweiz. 

Können ausländische Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten? 

Ja, ausländische Staatsangehörige können mit den richtigen Visa und Bewilligungen in der Schweiz arbeiten und leben. Welche Bewilligungen Sie genau benötigen, finden Sie weiter oben im Abschnitt Welche Arbeitsbewilligungen Sie zum Arbeiten in der Schweiz benötigen”. 

Können EU-Staatsangehörige in der Schweiz arbeiten? 

Ja, Angehörige der EU- und EFTA-Mitgliedstaaten profitieren von der Personenfreizügigkeit. Sie können in die Schweiz einreisen, dort leben und arbeiten, ohne grosse Hürden überwinden zu müssen. Wenn Sie vorhaben, länger als 90 Tage in der Schweiz zu arbeiten, müssen Sie lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung bei Ihrer Gemeinde beantragen. 

Welche Jobs sind in der Schweiz gefragt? 

Fachkräfte in Bereichen wie Pharma, Finanzdienstleistungen, IT und Ingenieurwesen sind sehr begehrt. 

Kann ich auch ohne zu arbeiten in die Schweiz ziehen? 

Grundsätzlich schon. Um in die Schweiz zu ziehen, müssen Sie zunächst die richtige Genehmigung einholen. Die verschiedenen Genehmigungen sind in zwei Kategorien unterteilt: Staatsangehörige der EU-27/EFTA-Länder und Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige. 

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